Verhalten bei Verkehrsunfällen

Direkt nach dem Unfall

1. Absichern der Unfallstelle

Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck

 

2. Notruf und erste Hilfe

 

3. Kontaktdaten von Beteiligten und Zeugen einholen

Fangen Sie mit den Zeugen an, da diese den Unfallort zuerst verlassen! Vom Unfallgegner brauchen Sie Namen und Anschrift, das Kennzeichen, den Namen der Versicherung sowie die Versicherungsnummer.

 

4. Fotos machen

 

5. Keine selbstbelastenden Aussagen gegenüber der Polizei

Sie müssen gegenüber der Polizei nur Ihre Personalien angeben und sonst nichts.

 

6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben und schon gar nicht unterschreiben

 

7. Anerkenntnis des Unfallgegners einholen

Wenn der Unfallgegner sein Verschulden zugibt, holen Sie sich von Ihm wenn möglich direkt ein schriftliches Schuldanerkenntnis. In diesem Anerkenntnis müssen stehen der Unfallhergang sowie das Verschulden des Unfallgegners. Das Anerkenntnis muss zudem vom Unfallgegner unterschrieben werden.

 

8. Unfallbericht

Kontrollieren Sie den Unfallbericht der Polizei und berichtigen Sie diesen wenn nötig. Ohne Polizei füllen Sie einen sogenannten europäischen Unfallbericht aus. Diesen gibt es im Internet kostenlos zum Download.

Unfallregulierung

1. Mietwagen

Buchen Sie keinen Mietwagen zum Unfallersatztarif!

Dieser Tarif ist in vielen Fällen maßlos überteuert (teilweise mehr als 4mal so teuer wie der Normaltarif) und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung daher häufig nicht übernommen. Wenn Sie nur wenig fahren, können Sie außerdem dazu verpflichtet sein, statt auf einen Mietwagen auf ein Taxi zurückzugreifen. Bei längeren Reparaturzeiten müssen Sie statt des Mietwagens gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug anschaffen.

 

Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten, können Sie vom Unfallverursacher eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Je nach Fahrzeug liegt diese zwischen 23 und 175 Euro pro Tag.

 

2. Sachverständigengutachten / Kostenvoranschlag

Die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen werden nur dann von der Gegenseite übernommen, wenn kein Bagatellschaden vorliegt. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, beauftragen Sie erst ab einer Schadenshöhe von 1.000 € einen Sachverständigen (möglichst einen öffentlich bestellten und vereidigten). In allen anderen Fällen holen Sie einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ein.

 

3. Zögern Sie die Reparatur bzw. die Ersatzanschaffung nicht hinaus

Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Das bedeutet, dass Sie dafür sorgen müssen, dass die Reparatur bzw. die Anschaffung eines neuen Kfz zügig geschieht, um nicht unnötig Kosten zu verursachen.