Honorare
1. Honorar für anwaltliche Tätigkeit
Wie könnte es bei Anwälten auch anders sein, selbst für die Vergütung ihrer Tätigkeit gibt es ein Gesetz, nämlich das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In zivilrechtlichen Verfahren richtet sich mein Honorar nach dem sogenannten Verfahrens- bzw. Streitwert, in Strafverfahren nach sogenannten Rahmengebühren. Ich werde Ihnen im Rahmen der ersten Beratung mitteilen, wie hoch mein Honorar in Ihrem Verfahren voraussichtlich sein wird und welche Kosten sonst noch auf Sie zukommen (z. B. Gerichtskosten oder Kosten für den Verfahrensbeistand).
Das Honorar für die erste Beratung beträgt 160 € bei einer Beratungsdauer von einer Stunde.
2. Honorar für eine Familien-Mediation
Eine Familienmediation biete ich an für 120 € pro Stunde (Abrechnung nach begonnenen 10 Minuten).
Wie lange die Mediation voraussichtlich dauern wird und wie hoch dementsprechend die Gesamtkosten werden, bespreche ich mit Ihnen im kostenlosen Vorgespräch.
3. Honorar für ein Konflikt-Coaching
Der Preis für ein Konflikt-Coaching beträgt 120 € pro Stunde (Abrechnung nach begonnenen 10 Minuten). Gleiches gilt für eine Konfliktbegleitung. Auch beim Konflikt-Coaching und der Konfliktbegleitung bespreche ich den voraussichtlichen zeitlichen Umfang und die dadurch entstehenden Gesamtkosten im Rahmen des kostenlosen Vorgesprächs.