Was tun, wenn die Polizei meine Wohnung durchsucht?

1. Erst mal die Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten!


2. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger! Mit jeder Stunde, die Sie verschenken, spielen Sie der Polizei in die Karten.

 

3. Fangen Sie nicht an, Dinge zu verstecken oder gar zu vernichten!

 

4. Sagen Sie gegenüber der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kein Wort - und zwar egal, was diese Ihnen versprechen oder Ihnen androhen! Wenn Angehörige von Ihnen vor Ort sind, gilt das auch für diese.

 

5. Reden Sie auch am Telefon nicht über die Sache!

 

6. Händigen Sie der Polizei nichts aus, erlauben Sie nichts (sofern Sie danach gefragt werden) und unterschreiben Sie nichts!

 

7. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss geben. In diesem steht, welche Räume ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses durchsucht werden dürfen. Achten Sie darauf, dass keine anderen Räume durchsucht werden!

Ich wurde vorläufig festgenommen. Was kann ich tun?

1. Machen Sie Sie gegenüber der Polizei keine Aussage! Die Polizei und Staatsanwaltsschaft wird Ihnen vorspielen, dass sich Ihre Chancen erhöhen wieder freizukommen, wenn Sie kooperieren. Gehen Sie nicht darauf ein. Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden und lässt sich in vielen Fällen später auch nicht mehr korrigieren.

2. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger! Ein Strafverteidiger kann überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt vorliegen und kann dann die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.