Was tun, wenn die Polizei mein Unternehmen durchsucht?

1. Erst mal die Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten!

 

2. Fangen Sie nicht an, Akten zu vernichten oder Daten zu löschen!


3. Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger! Mit jeder Minute, die Sie verschenken, spielen Sie der Polizei in die Karten.

 

4. Finden Sie heraus, wer die Durchsuchung leitet und bitten Sie ihn, solange mit der Durchsuchung zu warten, bis Ihr Strafverteidiger eingetroffen ist.

 

5. Schreiben sie sich die Namen der Personen auf, die an der Durchsuchung beteiligt sind.

 

6. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss geben (sofern nicht wegen Gefahr im Verzug durchsucht wird). Wenn Sie keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen, fragen Sie nach den Gründen für die Durchsuchung und wonach gesucht wird.

 

7. Besprechen Sie mit dem Durchsuchungsleiter, wie die Durchsuchung so ablaufen kann, dass ihre Betriebsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. Stellen Sie ihm einen Raum und am besten auch einen Kopierer zur Verfügung.

 

8. Machen Sie dem Durchsuchungsleiter klar, dass Sie keine Vernehmungen auf dem Betriebsgelände gestatten! Der Durchsuchungsbeschluss erlaubt nur das Betreten ihres Unternehmens zu Durchsuchungszwecken und nicht um Personen zu vernehmen.

 

9. Teilen Sie Ihren Mitarbeitern mit, dass diese ohne einen Strafverteidiger keine Angaben zur Sache machen sollen.

 

10. Wählen Sie Mitarbeiter aus, die die Ermittlungspersonen bei der Durchsuchung begleiten. Diese sollen darauf achten, dass nur die Räume durchsucht werden, die vom Durchsuchungsbeschluss erfasst sind.

 

11. Geben Sie Unterlagen nur nach Absprache mit Ihrem Strafverteidiger freiwillig heraus. Manchmal kann es ratsam sein, den Ermittlungspersonen die gesuchten Gegenstände freiwillig zu übergeben, um Zufallsfunde zu vermeiden. Ob Sie das tun sollten, kann Ihnen nur Ihr Strafverteidiger sagen.

 

12. Verlangen Sie, dass Ihnen noch vor Ort eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände übergeben wird.

 

13. Besprechen Sie mit dem Durchsuchungsleiter, ob es nicht ausreicht, wenn dieser Kopien der beschlagnahmten Unterlagen macht. Wenn das nicht der Fall ist, muss er Ihnen zumindest gestatten, Kopien zu machen, um Ihr Unternehmen am Laufen halten zu können.